Promotionsprüfungsverfahren Vor der Anmeldung zur Prüfung

Ist die Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin noch gültig?

Mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie als Doktorand bzw. Doktorandin an der Fakultät angenommen sind. Falls nicht, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin im Dekanat der Fakultät stellen.

Wenn Sie nicht oder nicht mehr als Doktorand bzw. Doktorandin der Fakultät angenommen sind und beabsichtigen zu promovieren, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Dekanat der Fakultät in Verbindung.

Die Auswahl der Gutachter bzw. Gutachterinnen

Einer der beiden Gutachter bzw. Gutachterinnen sollte in der Regel der Betreuer bzw. die Betreuerin sein. Den anderen Gutachter bzw. die andere Gutachterin dürfen Sie selbst ansprechen. Sie können sich auch mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin beraten. Bitte weisen Sie Ihre Gutachter bzw. Gutachterinnen darauf hin, dass die Gutachten spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin im Dekanat vorliegen müssen.

Bitte beachten Sie ebenso, dass Ihre Gutachter- bzw. Gutachterinnenvorschläge vom Promotionsausschuss genehmigt werden müssen. Ebenso muss ein externer Gutachter bzw. Gutachterin oder weiterer externer Prüfer bzw. Prüferin vom  Promotionsprüfungsausschuss genehmigt werden. Wenn Sie das wünschen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen formlosen Antrag beim Dekanat.

Formale Vorgaben für Dissertationen

Bitte beachten Sie, dass in Ihre Dissertation folgendes eingebunden sein sollte: 

  • eine englische und eine deutsche Zusammenfassung (Kurzfassung) sind dem eigentlichen Text voranzustellen.
  • die Eidesstaatliche Erklärung (unterschrieben), dass Sie die Arbeit selbst verfasst haben und sich keiner anderen als der ausdrücklich bezeichneten Quellen und Hilfen bedient haben, sollte am Schluss eingebunden werden.
  • Nebenstehend finden Sie ein Muster für Seite 1 und 2 der Dissertation sowie weitere Informationen zur äußeren Form und Sprache.

Kumulative Dissertation

An der Fakultät besteht die Möglichkeit, eine kumulative Dissertation zu verfassen. Bitte beachten Sie hier weitere Informationen und Besonderheiten der jeweiligen Fachbereiche.

Prüfungstermin

Alle Unterlagen sind nach Terminabsprache mit Frau Antimisaris 5 Wochen vor dem Prüfungstermin im Dekanat abzugeben.

In der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester finden in der Regel keine Promotionsprüfungen statt.

Vor der Abgabe aller Promotionsunterlagen vereinbaren Sie mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin und dem gewünschten weiteren Gutachter bzw. Gutachterin Tag und Uhrzeit der mündlichen Prüfung. Dieser sollte in der Dissertation vermerkt sein. Danach muss der Termin mit 2 weiteren Prüfern bzw. Prüferinnen abgestimmt werden. Somit besteht die Promotionsprüfungskomission aus 4 Prüfer bzw. Prüferinnen und mindestens 3 verschiedenen Prüfungsfächer.

Die Prüfungskommission (Vordruck beachten!) muss vom Promotionsausschuss genehmigt werden.

Prüfungsfächer

Die Prüfungskommission besteht aus 4 Prüfern bzw. Prüferinnen. In der Regel sind 2 davon die Gutachter bzw. Gutachterinnen. Insgesamt müssen von den Prüfern bzw. Prüferinnen mindestens 3 verschiedene Fachbereiche vertreten werden.

Für die Chemie : Zu den Prüfungsfächern der beiden Gutachter bzw. Gutachterinnen können zwei weitere Prüfungsfächer vorgeschlagen werden. Der Dekan bzw. die Dekanin bestellt unverzüglich (nach Abgabe des Antrags auf Zulassung im Dekanat) die Prüfer bzw. Prüferinnen für die weiteren gewünschten Prüfungsfächern. Prüfungsfächer und Prüfer bzw. Prüferinnen sind vom Dekan bzw. von der Dekanin zu genehmigen.
Die genehmigten Prüfer bzw. Prüferinnen werden Ihnen mitgeteilt. Sie stimmen mit diesen den Termin verbindlich ab und teilen dem Dekanat den mit allen Prüfern bzw. Prüferinnen abgestimmten Prüfungstermin mit. Sollte der/die zur Prüfung vorgeschlagene Prüfer bzw. Prüferin nicht zur Verfügung stehen, erfragen Sie sich einen andere/n Prüfer bzw. Prüferin im Dekanat.

Für die Geowissenschaften: Sie können zu Ihren Gutachtern bzw. Gutachterinnen auch die beiden weiteren Prüfer bzw. Prüferinnern sowie deren Prüfungsfächer vorschlagen. Ihre gewählte Prüfungskommission muss vom Dekan bzw. der Dekanin genehmigt werden. Mit den genehmigten Prüfern bzw. Prüferinnen stimmen Sie den Prüfungstermin Ihrer Disputation verbindlich ab und teilen dem Dekanat den mit allen Prüfern bzw. Prüferinnen abgestimmten Prüfungstermin mit.